I. GEGENSTAND DES VERTRAGS:
1. Der Auftraggeber beauftragt den Dienstleister durch Unterzeichnung des Vertrags (im Folgenden „Vertrag”) mit der Erstellung eines Hochzeitsvideos gemäß den Bedingungen des Vertrags gegen Zahlung der vereinbarten Gebühr unter den nachstehenden Bedingungen. Der Dienstleister erfüllt die nachstehend aufgeführte Tätigkeit/Aufgaben gemäß den Anweisungen des Auftraggebers und in dessen Interesse gemäß den nachstehenden Einzelheiten und erklärt, dass er über die erforderliche Erfahrung, Kenntnisse und technische Ausstattung für die Erbringung der im Vertrag vereinbarten Leistung verfügt.
2. Der Auftraggeber beauftragt den Dienstleister mit der Durchführung der im Vertrag festgelegten Videoproduktionsaufgaben zum vereinbarten Zeitpunkt und insbesondere mit den videografischen Nachbearbeitungen im Zusammenhang mit den Aufnahmen, insbesondere:
•Der Dienstleister verpflichtet sich, die Aufgaben nach bestem Fachwissen vollständig zu erfüllen und das Video in höchster Qualität zu erstellen, die von ihm erwartet wird.
•Der Dienstleister verpflichtet sich, zu den im Vertrag festgelegten Videoproduktionszeiten und -orten mit angemessener Ausrüstung zu erscheinen, die im Voraus von den Vertragsparteien abgestimmt wurden. Eine Verfügbarkeit über den Vertrag hinaus ist möglich und kann auch vor Ort angefordert werden, jedoch gegen zusätzliche Kosten (100 € / Stunde) gemäß den Stundensätzen.
•Der Dienstleister verpflichtet sich, bei Hochzeiten das erstellte Video (Videos) spätestens 45 Tage nach dem letzten Aufnahmetag an den Auftraggeber zu übergeben, wie im Vertrag detailliert festgelegt.
•Die fertigen Videos werden dem Auftraggeber über eine Online-Galerie übergeben.
3. Die Vertragsparteien stellen übereinstimmend fest, dass der Auftraggeber vor Unterzeichnung des Vertrags über die künstlerische Ausrichtung der von dem Dienstleister erstellten Videos, seine früheren Arbeiten und Referenzen informiert wurde. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Videos maßgeblich von Ort, Umgebung, Wetterbedingungen und Lichtverhältnissen beeinflusst werden.
4. Dem Auftraggeber wird das im Vertrag festgelegte Videomaterial übergeben. Der Dienstleister führt Farbkorrekturen an den Videoaufnahmen durch. Der Auftraggeber erkennt an, dass er mit dem Videoproduktions- und Postproduktionsstil des Dienstleisters vertraut ist, dies zur Kenntnis genommen hat und auf dieser Grundlage den Vertrag abschließt. Sollten beim Auftraggeber Bedürfnisse auftreten, die vom Stil des Dienstleisters abweichen, teilt der Auftraggeber dies dem Dienstleister vorab mit, und die Vertragsparteien stimmen schriftlich über deren Erfüllung im Voraus überein.
5. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass, wenn während der Videoproduktion aufgrund eines Fehlers des Auftraggebers die im Vertrag festgelegte Zeit für die Erstellung der Aufnahmen nicht zur Verfügung steht oder der Dienstleister aufgrund von Umständen außerhalb seiner Kontrolle an der Erstellung der Aufnahmen gehindert wird, der Dienstleister die erwartete Qualität der Aufnahmen sowie deren Menge und Länge nicht garantieren kann.
6. Kreative Aufnahmen bei Hochzeiten: Falls der Vertrag kreative Aufnahmen beinhaltet, verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Dienstleister während der Hochzeit oder zu einem zuvor vereinbarten separaten Zeitpunkt mindestens 30 Minuten Zeit für die Erstellung von qualitativ hochwertigen und quantitativ ausreichenden kreativen Aufnahmen zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Dienstleister die erwartete Qualität der kreativen Aufnahmen sowie deren Menge nicht garantieren kann, wenn aufgrund eines Fehlers des Auftraggebers die oben festgelegte minimale Zeit für die Erstellung der kreativen Aufnahmen nicht zur Verfügung steht oder der Dienstleister aufgrund von Umständen außerhalb seiner Kontrolle an der Erstellung der kreativen Aufnahmen gehindert wird.
7. Der Dienstleister übernimmt keine Verantwortung für eine schlechte Bildqualität aufgrund ungewöhnlicher Beleuchtung (z. B. starke rosa, grüne oder blaue Lichter). Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass der Dienstleister natürliche Beleuchtung für die Aufnahmen empfiehlt.
8. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Auftraggeber etwaige nachträgliche Feinabstimmungen des im Rahmen des Vertrags erstellten und übergebenen Videos innerhalb von 21 Tagen nach der Übergabe schriftlich dem Dienstleister mitteilt. Anfragen des Kunden, die nach dem 21. Tag eingehen, muss der Dienstleister nicht umsetzen, und der Dienstleister behält sich das Recht vor, die angeforderten Arbeiten im Rahmen eines neuen Projekts zu einem neuen Angebotspreis durchzuführen.
9. Nachträgliche Änderungen, die vom Dienstleister übernommen werden: Der Auftraggeber hat zweimal die Möglichkeit, Änderungen am übergebenen Video anzufordern, die der Dienstleister so schnell wie möglich umsetzt. Nach den 2 Änderungen besteht die Möglichkeit weiterer Änderungen, jedoch gegen zusätzliche Kosten. Bei einer Änderung verlängert sich der ursprüngliche Zeitplan je nach Umfang der Änderung um 2-5 Tage pro Änderung.
10. Datenspeicherung: Der Dienstleister speichert das gesamte Rohmaterial des Videos für ein Jahr nach dem Aufnahmedatum. Falls der Auftraggeber nachträgliche Änderungen oder einen neuen Schnitt wünscht, hat er ein Jahr nach dem Aufnahmedatum Zeit, dies zu beantragen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die übergebenen Fotos innerhalb eines Jahres nach dem Aufnahmedatum von den Servern des Dienstleisters herunterzuladen. Nach Ablauf des ersten Jahres nach der Aufnahme speichert der Dienstleister die Fotomaterialien nicht mehr, und nach Ablauf eines Jahres nach der Aufnahme wird das gesamte Material gelöscht.
11. Der Inhalt der von dem Dienstleister erbrachten Dienstleistungen entspricht den im Vertrag detaillierten Dienstleistungen. Jegliche anderen Dienstleistungen, die nicht im Vertrag aufgeführt sind, verursachen zusätzliche Kosten.