Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

I. GEGENSTAND DES VERTRAGS:

1. Der Auftraggeber beauftragt den Dienstleister durch Unterzeichnung des Vertrags (im Folgenden „Vertrag”) mit der Erstellung eines Hochzeitsvideos gemäß den Bedingungen des Vertrags gegen Zahlung der vereinbarten Gebühr unter den nachstehenden Bedingungen. Der Dienstleister erfüllt die nachstehend aufgeführte Tätigkeit/Aufgaben gemäß den Anweisungen des Auftraggebers und in dessen Interesse gemäß den nachstehenden Einzelheiten und erklärt, dass er über die erforderliche Erfahrung, Kenntnisse und technische Ausstattung für die Erbringung der im Vertrag vereinbarten Leistung verfügt.

2. Der Auftraggeber beauftragt den Dienstleister mit der Durchführung der im Vertrag festgelegten Videoproduktionsaufgaben zum vereinbarten Zeitpunkt und insbesondere mit den videografischen Nachbearbeitungen im Zusammenhang mit den Aufnahmen, insbesondere:

•Der Dienstleister verpflichtet sich, die Aufgaben nach bestem Fachwissen vollständig zu erfüllen und das Video in höchster Qualität zu erstellen, die von ihm erwartet wird.

•Der Dienstleister verpflichtet sich, zu den im Vertrag festgelegten Videoproduktionszeiten und -orten mit angemessener Ausrüstung zu erscheinen, die im Voraus von den Vertragsparteien abgestimmt wurden. Eine Verfügbarkeit über den Vertrag hinaus ist möglich und kann auch vor Ort angefordert werden, jedoch gegen zusätzliche Kosten (100 € / Stunde) gemäß den Stundensätzen.

•Der Dienstleister verpflichtet sich, bei Hochzeiten das erstellte Video (Videos) spätestens 45 Tage nach dem letzten Aufnahmetag an den Auftraggeber zu übergeben, wie im Vertrag detailliert festgelegt.

•Die fertigen Videos werden dem Auftraggeber über eine Online-Galerie übergeben.

3. Die Vertragsparteien stellen übereinstimmend fest, dass der Auftraggeber vor Unterzeichnung des Vertrags über die künstlerische Ausrichtung der von dem Dienstleister erstellten Videos, seine früheren Arbeiten und Referenzen informiert wurde. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Videos maßgeblich von Ort, Umgebung, Wetterbedingungen und Lichtverhältnissen beeinflusst werden.

4. Dem Auftraggeber wird das im Vertrag festgelegte Videomaterial übergeben. Der Dienstleister führt Farbkorrekturen an den Videoaufnahmen durch. Der Auftraggeber erkennt an, dass er mit dem Videoproduktions- und Postproduktionsstil des Dienstleisters vertraut ist, dies zur Kenntnis genommen hat und auf dieser Grundlage den Vertrag abschließt. Sollten beim Auftraggeber Bedürfnisse auftreten, die vom Stil des Dienstleisters abweichen, teilt der Auftraggeber dies dem Dienstleister vorab mit, und die Vertragsparteien stimmen schriftlich über deren Erfüllung im Voraus überein.

5. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass, wenn während der Videoproduktion aufgrund eines Fehlers des Auftraggebers die im Vertrag festgelegte Zeit für die Erstellung der Aufnahmen nicht zur Verfügung steht oder der Dienstleister aufgrund von Umständen außerhalb seiner Kontrolle an der Erstellung der Aufnahmen gehindert wird, der Dienstleister die erwartete Qualität der Aufnahmen sowie deren Menge und Länge nicht garantieren kann.

6. Kreative Aufnahmen bei Hochzeiten: Falls der Vertrag kreative Aufnahmen beinhaltet, verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Dienstleister während der Hochzeit oder zu einem zuvor vereinbarten separaten Zeitpunkt mindestens 30 Minuten Zeit für die Erstellung von qualitativ hochwertigen und quantitativ ausreichenden kreativen Aufnahmen zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Dienstleister die erwartete Qualität der kreativen Aufnahmen sowie deren Menge nicht garantieren kann, wenn aufgrund eines Fehlers des Auftraggebers die oben festgelegte minimale Zeit für die Erstellung der kreativen Aufnahmen nicht zur Verfügung steht oder der Dienstleister aufgrund von Umständen außerhalb seiner Kontrolle an der Erstellung der kreativen Aufnahmen gehindert wird.

7. Der Dienstleister übernimmt keine Verantwortung für eine schlechte Bildqualität aufgrund ungewöhnlicher Beleuchtung (z. B. starke rosa, grüne oder blaue Lichter). Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass der Dienstleister natürliche Beleuchtung für die Aufnahmen empfiehlt.

8. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Auftraggeber etwaige nachträgliche Feinabstimmungen des im Rahmen des Vertrags erstellten und übergebenen Videos innerhalb von 21 Tagen nach der Übergabe schriftlich dem Dienstleister mitteilt. Anfragen des Kunden, die nach dem 21. Tag eingehen, muss der Dienstleister nicht umsetzen, und der Dienstleister behält sich das Recht vor, die angeforderten Arbeiten im Rahmen eines neuen Projekts zu einem neuen Angebotspreis durchzuführen.

9. Nachträgliche Änderungen, die vom Dienstleister übernommen werden: Der Auftraggeber hat zweimal die Möglichkeit, Änderungen am übergebenen Video anzufordern, die der Dienstleister so schnell wie möglich umsetzt. Nach den 2 Änderungen besteht die Möglichkeit weiterer Änderungen, jedoch gegen zusätzliche Kosten. Bei einer Änderung verlängert sich der ursprüngliche Zeitplan je nach Umfang der Änderung um 2-5 Tage pro Änderung.

10. Datenspeicherung: Der Dienstleister speichert das gesamte Rohmaterial des Videos für ein Jahr nach dem Aufnahmedatum. Falls der Auftraggeber nachträgliche Änderungen oder einen neuen Schnitt wünscht, hat er ein Jahr nach dem Aufnahmedatum Zeit, dies zu beantragen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die übergebenen Fotos innerhalb eines Jahres nach dem Aufnahmedatum von den Servern des Dienstleisters herunterzuladen. Nach Ablauf des ersten Jahres nach der Aufnahme speichert der Dienstleister die Fotomaterialien nicht mehr, und nach Ablauf eines Jahres nach der Aufnahme wird das gesamte Material gelöscht.

11. Der Inhalt der von dem Dienstleister erbrachten Dienstleistungen entspricht den im Vertrag detaillierten Dienstleistungen. Jegliche anderen Dienstleistungen, die nicht im Vertrag aufgeführt sind, verursachen zusätzliche Kosten.

II. DIENSTLEISTERVERPFLICHTUNGEN:

1. Der Dienstleister verpflichtet sich zur genauen und fachgerechten Ausführung der in Punkt I festgelegten Aufgaben.

2. Die Person des Fachmanns: Jede Person, die im Namen des Dienstleisters handelt, sei es ein Mitarbeiter oder ein Unterauftragnehmer, verfügt über die erforderliche Fachkenntnis zur Erfüllung der Aufgaben. Die Identität des Fachmanns wird vom Dienstleister im Voraus schriftlich mitgeteilt.

3. Sollte während der Erfüllung des Vertrags zu irgendeinem Zeitpunkt eine Situation eintreten, die den Dienstleister daran hindert, seine Verpflichtungen zu erfüllen (insbesondere Krankheit, Verkehrsbehinderung, Unfall usw.), so muss dies unverzüglich dem Auftraggeber gemeldet werden.

4. Der Dienstleister verpflichtet sich, bei der Erstellung der Aufnahmen stets die Interessen des Auftraggebers im Auge zu behalten.

5. Der Dienstleister beginnt mit der Arbeit unter folgenden Bedingungen:

(1) Der Vertrag wurde von beiden Parteien unterzeichnet, und

(2) die im Vertrag festgelegte Anzahlung wurde vom Auftraggeber an den Dienstleister geleistet.

6. Der Dienstleister ist verpflichtet, den Anweisungen des Auftraggebers zu folgen. Der Dienstleister darf von den Anweisungen des Auftraggebers nur abweichen, wenn dies im uneingeschränkten Interesse des Auftraggebers erforderlich ist.

Wenn der Auftraggeber unangemessene oder fachlich unkorrekte Anweisungen gibt, ist der Dienstleister verpflichtet, ihn darauf hinzuweisen. Wenn der Auftraggeber trotz der Warnung an seinen Anweisungen festhält, kann der Dienstleister vom Vertrag zurücktreten, den Vertrag kündigen oder die Aufgabe gemäß den Anweisungen des Auftraggebers auf eigene Gefahr erfüllen.

Der Dienstleister muss die Ausführung einer Anweisung verweigern, wenn deren Umsetzung gegen Gesetze oder behördliche Anordnungen verstoßen würde oder die Sicherheit oder das Eigentum anderer gefährden würde. Der Auftraggeber ist verpflichtet, angemessene Sicherheiten für die Erfüllung der Anweisung zu stellen. Wenn der Auftraggeber keine angemessenen Sicherheiten stellt, kann der Dienstleister die Ausführung der Anweisung verweigern.

7. Die Kontaktdaten des Dienstleisters lauten wie folgt:

Name: Ákos Kecskeméti

Telefonnummer: +43 660 740 14 90

E-Mail-Adresse: info@weddingfilm.at

III. VERPFLICHTUNGEN DES AUFTRAGGEBERS:

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die im Vertrag festgelegte Servicegebühr gemäß den Bestimmungen des Vertrags zu bezahlen.

2. Für Hochzeiten: Am Tag der Videoproduktion stellt der Auftraggeber die Verpflegung für den Dienstleister sicher. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Verpflegung gleichzeitig mit der Verpflegung der Gäste erfolgt, damit der Dienstleister die Programmpunkte vor und nach den Mahlzeiten aufzeichnen kann.

3. Der Auftraggeber unterstützt den Dienstleister bei der Erfüllung seiner Aufgaben, indem er alle erforderlichen Informationen zur Durchführung der Aufgaben bereitstellt.

Wenn ein Drehbuch erstellt wird, muss dieses spätestens 7 Tage vor der Aufnahme an den Dienstleister gesendet werden.

Bei fehlendem Drehbuch vereinbaren die Parteien spätestens 5 Tage vor der Aufnahme die Aufgaben für die Filmaufnahme.

Der Auftraggeber muss dem Dienstleister spätestens 1 Woche vor der Aufnahme alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen (Zeitplan, genaue Standorte, Kontaktdaten von Dienstleistern usw.).

4. Der Auftraggeber akzeptiert, dass bei Änderungen gegenüber den im Vertrag festgelegten Bedingungen die zusätzlichen Kosten von ihm getragen werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Dienstleister unverzüglich schriftlich über jede Änderung oder zusätzliche Anfrage zu informieren.

5. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass während der Dreharbeiten und während des Aufenthalts am Drehort keine Schäden an den technischen Geräten des Dienstleisters entstehen. Falls solche Schäden auftreten, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schaden zu ersetzen.

IV. ZUSAMMENARBEIT:

1. Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die Bestimmungen umzusetzen, die Art und Weise der Umsetzung zu überwachen und Fragen zu diskutieren, die sich aus der ordnungsgemäßen Erfüllung des Dienstleisters ergeben.

V. VERGÜTUNG, ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN:

1. Der Dienstleister erhält eine im Voraus festgelegte Servicegebühr für die Erfüllung der im Vertrag festgelegten Aufgaben.

2. Die im Vertrag festgelegte Servicegebühr ist im Vertrag enthalten.

3. Die Servicegebühr umfasst alle Kosten und Ausgaben des Dienstleisters im Zusammenhang mit der Auftragsausführung (z. B. Reisekosten), mit Ausnahme von zusätzlichen Kosten für zusätzliche Anfragen, die auf der Grundlage eines separaten Angebots akzeptiert werden.

4. Die Servicegebühr umfasst auch die Nutzungskosten gemäß Punkt XII für die Videoproduktion.

5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, gleichzeitig mit der Unterzeichnung des Vertrags eine Anzahlung in Höhe von 10% des Vertragswerts, 210,00 €, an den Dienstleister zu leisten.

Der Auftraggeber ist sich der Bedeutung der Anzahlung bewusst und versteht, dass er diese nicht zurückerhält, wenn die Dienstleistung aufgrund seines Verschuldens nicht in Anspruch genommen wird (z. B. bei Absage der Hochzeit oder Verschiebung des gebuchten Termins).

Die Anzahlung wird auf den Gesamtbetrag der Servicegebühr angerechnet.

Der Restbetrag der Servicegebühr, 1.890,00 €, ist spätestens 7 Tage nach Erhalt der ersten Version des fertigen und gesendeten Videos vom Auftraggeber in bar oder per Überweisung auf das Bankkonto des Dienstleisters zu bezahlen:

Akos Kecskemeti

IBAN: AT37 2026 7020 0013 2122

6. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass die im Vertrag festgelegte Servicegebühr keine eventuell anfallenden Kosten für die Nutzung oder Genehmigung der Drehorte für die Videoproduktion umfasst. Diese Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

7. Wenn der Auftraggeber das bestellte Video ohne vollständige Bezahlung verwendet, berechnet weddingfilm.at bis zur vollständigen Zahlung des Projekts eine Tagesgebühr von 3% des Gesamtprojektwerts für die unbefugte Nutzung.

8. Wenn der Auftraggeber mit der Zahlung eines Betrags in Verzug gerät, ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des doppelten gesetzlichen Verzugszinses gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch von 2013 zu verlangen.

VI. RÜCKTRITT:

1. Der Auftraggeber ist berechtigt, gemäß den folgenden Bestimmungen bis zu einem Monat vor dem im Vertrag festgelegten Hochzeitstermin von diesem Vertrag zurückzutreten. Das maßgebliche Datum für die Gültigkeit der Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Erklärung per Post oder E-Mail an die oben angegebene Adresse.

2. Ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung gelten folgende Regelungen:

  • bis zu 12 Monate vor dem Buchungstermin: 10 % des Preises des gebuchten Hochzeitspakets
  • bis zu 9 Monate vor dem Buchungstermin: 25 % des Preises des gebuchten Hochzeitspakets
  • bis zu 6 Monate vor dem Buchungstermin: 50 % des Preises des gebuchten Hochzeitspakets
  • bis zu 3 Monate vor dem Buchungstermin: 75 % des Preises des gebuchten Hochzeitspakets
  • bis zu 1 Monat oder weniger vor dem Buchungstermin: 100 % des Preises des gebuchten Hochzeitspakets werden in Rechnung gestellt.

 

3. Im Falle einer Krankheit der Braut oder des Bräutigams oder eines Todesfalls in der Familie, der zur Absage der Hochzeit/Feier führt, kann der Videograf individuell über den Rücktritt entscheiden. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, einen schriftlichen Nachweis vorzulegen.

4. Wenn der Auftraggeber seine Wünsche nach Vertragsabschluss wesentlich ändert, behält sich der Fotograf das Recht vor, vom Auftrag zurückzutreten.

VII. GEWÄHRLEISTUNG:

1. Der Dienstleister verpflichtet sich, die im Vertrag festgelegten Aufgaben mit größter Sorgfalt auszuführen. Der Dienstleister gewährleistet, dass er die Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Anwendung fortschrittlichster Methoden und Techniken ausführt.

2. Der Dienstleister übernimmt keine Verantwortung für Fehler und nicht aufgezeichnete Momente, wenn die Aktivitäten der Gäste oder anderer Dienstleister, wie Fotografie oder auf andere Weise, die Erfüllung beeinträchtigen. Darüber hinaus haftet der Dienstleister nicht für Schäden, die bei der Einrichtung entstehen können, wie z. B. Beschädigungen an der Kleidung des Kunden, der Gäste oder anderer Beteiligter.

VIII. ÄNDERUNG UND BEENDIGUNG DES VERTRAGS:

1. Die Parteien können den Vertrag gemeinsam schriftlich ändern oder beenden.

2. Jede Partei kann den Vertrag sofort kündigen, wenn die andere Partei schwerwiegend gegen ihre vertraglichen oder sonstigen Rechte oder berechtigten Interessen verstößt.

3. Wenn der Auftraggeber seine Kooperationspflichten in einem Maße verletzt, dass dies die Erfüllung der im Vertrag vereinbarten Aufgaben behindert oder unmöglich macht, ist der Dienstleister berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Dienstleister Anspruch auf die volle Servicegebühr.

4. Wenn der Auftraggeber seine Zahlungsverpflichtungen gemäß dem Vertrag nicht fristgerecht erfüllt, ist der Dienstleister nicht verpflichtet, die im Vertrag vereinbarten Verpflichtungen zu erfüllen. In diesem Fall verzichtet der Auftraggeber auf jegliche Schadensersatz- oder sonstigen Ansprüche gegenüber dem Dienstleister.

5. Im Falle der Beendigung des Vertrags gleichen die Parteien einander aus, und der Auftraggeber zahlt dem Dienstleister eine angemessene Gebühr für die erbrachten Leistungen.

IX. VERSCHWIEGENHEIT:

1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Geschäftsgeheimnisse und andere wichtige Informationen, die er während der Arbeit des Dienstleisters erlangt, Dritten gegenüber geheim zu halten.

2. Der Dienstleister ist verpflichtet, die Privatsphäre und wichtige Informationen über den Auftraggeber zu bewahren. Darüber hinaus wird der Dienstleister kein Verhalten zeigen, das die berechtigten Interessen des Auftraggebers beeinträchtigt.

X. URHEBERRECHTLICHE BEDINGUNGEN:

1. Die Parteien sind sich einig, dass für die während der Erfüllung des Vertrags entstehenden Aufnahmen, deren Rohmaterialien sowie für jedes einzelne Element (wie Aufnahmen, Inhalte, individuelle Musik, grafische Lösungen, Texte usw.) die geltenden Urheberrechtsbestimmungen gelten und dass diese dem Dienstleister gehören.

2. Die Parteien vereinbaren, dass der Dienstleister bei privaten Veranstaltungen dem Auftraggeber uneingeschränktes Nutzungsrecht für das im Rahmen des Vertrags erstellte und übergebene Video für den privaten Gebrauch gewährt, ohne zeitliche Beschränkung. Der Auftraggeber darf die gewährten Nutzungsrechte nicht auf Dritte übertragen und darf Dritten keine weiteren Rechte zur Nutzung der Videos gewähren.

XI. DATENSCHUTZ:

1. Die durch die Kamera aufgezeichneten Aufnahmen gelten als personenbezogene Daten, da sie mit einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person in Verbindung gebracht werden können. Das Bild und Verhalten der betroffenen Personen fallen als personenbezogene Daten in den Anwendungsbereich des Datenschutzgesetzes.

2. In Anwendung des Vertrags basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten in Bezug auf das Bildmaterial (als personenbezogene Daten) auf der Einwilligung der betroffenen Personen (Personen, die sich auf den Aufnahmen befinden), die als konkludentes Verhalten oder aufgrund mündlicher Informationen angesehen wird.

3. Der Dienstleister verpflichtet sich, personenbezogene Daten, Dokumente, Urkunden oder andere Informationen, die den Auftraggeber, die Gäste oder andere Beteiligte betreffen, nur zur Erfüllung seiner Aufgaben zu verwenden. Diese werden unbefugten Personen oder Organisationen nicht zugänglich gemacht (außer zur Erfüllung der im Vertrag festgelegten Verpflichtungen) und in keiner Weise missbraucht.

XII. NUTZUNG DER FERTIGGESTELLTEN AUFNAHMEN:

1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die während der Aufnahmen erstellten Videos vom Dienstleister uneingeschränkt für seine eigene Website, soziale Medien, Veröffentlichungen, Fachwettbewerbe und andere Auftritte, zur Vorstellung von Referenzen, versehen mit seinem eigenen Logo, genutzt werden dürfen.

2. Die geschäftliche Nutzung der erstellten Videos ist nur mit Zustimmung des Dienstleisters möglich.

3. Die Parteien vereinbaren, dass der Kredit des Dienstleisters bei verwendeten Videos immer wie folgt angegeben wird: @weddingfilm_at.

4. Der Auftraggeber akzeptiert, dass das Logo des Dienstleisters auf den erstellten Materialien erscheint.

5. Der Auftraggeber verpflichtet sich außerdem, die Personen auf den Aufnahmen über die erstellten Aufnahmen und deren Verwendung zu informieren, wobei diese Information idealerweise vor oder während der Veranstaltung auf dem Aufnahmegelände erfolgt.

6. Wenn eine auf den Aufnahmen erscheinende Person eine Anfrage zur Löschung der erstellten Aufnahmen veröffentlicht, ist der Dienstleister verpflichtet, diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Arbeitstagen zu erfüllen, einschließlich der endgültigen Löschung der Aufnahmen aus der Datenbank. Die betroffene Person muss ebenfalls über die Löschung informiert werden.

XIII. ANWENDBARES RECHT:

1. Für Fragen, die nicht im Vertrag geregelt sind, gelten die aktuellen Gesetze der Republik Ungarn, insbesondere die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

XIV. BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN:

1. Die Parteien sind verpflichtet, alles zu tun, um durch Verhandlungen alle Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten beizulegen, die sich zwischen ihnen im Rahmen des Vertrags oder in Verbindung mit dem Vertrag ergeben. Die Parteien sind gegenseitig verpflichtet, sich über alle Umstände, die nach Abschluss des Vertrags auftreten, zu informieren.

2. Gemäß der Vereinbarung der Vertragsparteien, falls sie durch Verhandlungen gemäß Punkt XIII/1 keine Einigung erzielen, vereinbaren sie die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts des Budapester Bezirks für diesen Fall.

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